diese Kraftfahrzeuge, dürfen Sie mit dieser Fahrerlaubnis fahren:
Krafträder, auch Zweiräder mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mit einer Motorleistung von mehr als 35 KW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von mehr als 0,2 KW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 KW.
Mindestalter:
24 Jahre bei Direkterwerb / 20 Jahre beim Aufstieg von A2 auf A
Eingeschlossene
Klasse:
AM, A1, A2
theoretischer Unterricht
praktischer
Unterricht
Übungsstunden (Anzahl der Fahrstunden sind abhängig von den Fahrfertigkeiten des Fahrschülers)
Sonderfahrten ohne Vorbesitz der Klasse A2:
Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse A2:
praktische Prüfung:
Führerscheinklasse A80 (NEU)
Den Führerschein der Klasse A mit der Schlüsselzahl 80 kannst mit 21 Jahren erlangen. Er bietet Dir die Möglichkeit nach nur einer Prüfung , Motorrad der Klasse A2 zu führen um dann automatisch nach dem 24. Geburtstag auch Motorräder der Klasse A fahren zu dürfen.
Ausbildungsfahrzeug
Kawasaki Z650, Bj 2023
- Sitzhöhe 710 - 740mm
- 50kw = ca 68PS
- LED-Beleuchtung kompl.
- ABS, Traktionskontrolle
- Ganganzeige
- sehr gutes Handling
- sehr ruhiger Motor, liegt ruhig am Gas
- für Fahrer/in ab ca 1,60m geeignet
Es besteht auch die Möglichkeit auf ihrer eigenen Maschine den Führerschein abzulegen.
Erkundigen Sie sich bei unserem Beratungsgespräch!