Covid19 und dem aktuellen Lockdown
Praktische Ausbildung ab 1. März 2021 wieder zulässig!
Am heutigen Freitag, den 26. Februar 2021, ging um 18.51 Uhr folgende Mail des
Verkehrsministeriums Baden-Württemberg bei uns ein.
Der Text lautet wie folgt:
Die Neunte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung
sieht neue Regelungen für den Betrieb der Fahrschulen vor.
Über diese möchten wir Sie bereits vorab informieren:
Die Änderung der Corona-Verordnung wird gerade erarbeitet, mit der Veröffentlichung ist vor dem
1. März zu rechnen. Dann sind detailliertere Auskünfte möglich bzw. werden auf den Seiten des Landes zu finden sein.
Es ist wichtig, dass ihr Euch rechtzeitig anmeldet.
Dass Ihr gleich durchstarten könnt!
Anmeldung und Beratung sind online oder telefonisch immer möglich.
Wenn, Ihr Fragen habt, stehen wir Euch online und telefonisch gern zur Verfügung!
Sobald uns neue Informationen oder Änderungen vorliegen, werden wir Euch umgehend informieren!
Danke für Euer Verständnis, bleibt Gesund!
Euer Team von Mirkos Fahrschule aus Tuttlingen