Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm oder einem Elektromotor mit max. 4 KW.
Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm; oder einem Elektromotor mit max. 4 KW.
Die Leermasse darf 350 kg nicht überschreiten.
Mindestalter:
15 Jahre
theoretischer Unterricht
praktischer Unterricht
Übungsstunden (Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von der persönlichen Fahrfertigkeit und dem Lernfortschritt des Fahrschülers)
praktische Prüfung:
Einsitzige Zweiräder mit maximal 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
Mindestalter:
14 Jahre
theoretischer Unterricht
praktischer Unterricht
theoretische Prüfung:
praktische Prüfung:
nicht erforderlich